Dr. med. Selma Segall, Kinderärztin und Jüdin (1893 – 1963), zählt zu den vergessenen Opfern der NS-Verfolgung. Dabei war sie Oberärztin bei dem berühmten Sozialpädiater Prof. Dr. Stefan Engel und bis 1933 Direktorin der international hoch angesehenen Kinderklinik in Dortmund. Das KZ Theresienstadt überlebte sie nur mit großer Mühe. Ein Beitrag über ihr Leben und Wirken.
Prof. Dr. med. Markus Knuf,
Prof. Dr. Rüdiger von Kries
Ausbildung
Selma Segall wurde am 23. Februar 1893 in Westpreußen geboren. Sofort bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs meldete sie sich im August 1914 als Hilfsschwester beim Roten Kreuz. Als sie sich bei der Betreuung Tbc-kranker Soldaten selbst eine Lungenkrankheit zuzog, musste sie ihre Tätigkeit als Hilfsschwester im Oktober 1915 aufgeben. Ihr Leiden, das sie ihr Leben lang begleiten sollte, war ab 1926 als Kriegsbeschädigung mit vierzigprozentiger Minderung der Erwerbsfähigkeit anerkannt.
Nachdem sie ihr Abitur 1919 in Danzig (Gdańsk) nachgeholt hatte, studierte sie von 1920 bis 1925 Medizin an den Universitäten Breslau (Wrocław), München und Frankfurt a. M.. Ihre ärztliche Prüfung bestand sie 1924 in Breslau mit der Note "sehr gut". Ein Jahr später wurde sie in Berlin promoviert. Die medizinische Ausbildung hatte sie von Anfang an breit angelegt. Ihre medizinischen Grundkenntnisse ergänzte sie in den Bereichen Röntgendiagnostik, Chirurgie und Geburtshilfe. 1926 wechselte sie nach Dortmund zu Prof. Dr. Stefan Engel (1878 – 1968) an die von ihm errichtete, international renommierte Kinderklinik. 1930 wurde Engel Mitbegründer und Mitherausgeber der Zeitschrift "Kinderärztliche Praxis". Sofort nach der Machtergreifung 1933 vertrieben ihn die Nationalsozialisten aus seiner Stellung. Daraufhin emigrierte er 1936 nach England. Als Kinderarzt, Forscher, Reformer und Sozialpädiater prägte Engel die moderne Kinderheilkunde. Seit dem Jahr 2000 wird der "Stefan-Engel-Wissenschaftspreis" von der "Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V." vergeben.
Nach Beendigung ihrer Assistenzzeit wurde Dr. Segall Oberärztin an der Dortmunder Kinderklinik. Neben ihrem klinischen Alltag verfasste sie wissenschaftliche Aufsätze. An der Klinik erhielt sie vielfältige Impulse, die für ihren beruflichen Werdegang und darüber hinaus für ihr Leben und Überleben während der NS-Herrschaft entscheidend werden sollten. Hier eignete sie sich Fähigkeiten an, die sie zur Tbc-Ärztin für Kinder und darüber hinaus zur Sozialpädiaterin qualifizierten. Als sie 1929 die Klinik verließ, stellte ihr Prof. Engel ein exzellentes Zeugnis aus.
Als jüdische Ärztin verfolgt
Ein knappes Jahr später ging Dr. Segall nach Schlesien und übernahm im Riesengebirge die ärztliche Leitung eines privaten Kinderheims mit 50 Betten. Doch 1938 wurde ihr wie allen jüdischen Ärztinnen und Ärzten die Approbation entzogen. Nur 709 durften als "Krankenbehandler" ausschließlich jüdische Patientinnen und Patienten medizinisch betreuen, so auch Dr. Segall. Ihre Tätigkeit im Kinderheim musste sie aber aufgeben. Die Heimleiterin beschrieb mit einfachen Worten die ganze Tragik der Vertreibung von Dr. Segall: "Ihr Fortgang ist durch die Zeitverhältnisse bedingt und mit ihr scheidet eine unersetzliche Kraft aus meinem Betrieb." Da sie als "Krankenbehandler" wegen der geringen jüdischen Patientenzahl auf Dauer kein Auskommen hatte, zog sie sich 1940 nach Berlin zurück, um am jüdischen Krankenhaus in der Exercierstraße (heute Iranische Straße) ärztlich tätig zu sein.
Als das jüdische Krankenhaus schrittweise aufgelöst wurde, schickte man sie nicht wie das übrige Personal sowie die Patientinnen und Patienten in das Vernichtungslager Auschwitz. Stattdessen deportierte man sie wegen ihrer Kriegsbeschädigung, die von den Nationalsozialisten noch 1943 anerkannt wurde, am 17. März 1943 mit 1.350 Jüdinnen und Juden in das KZ Theresienstadt. Hier starben über 33.000 Häftlinge an Hunger, Kälte oder Seuchen und 88.000 wurden nach Auschwitz oder in andere Vernichtungslager transportiert. Theresienstadt besaß ein durchorganisiertes Gesundheitswesen mit ca. 530 tätigen Häftlingsärzten. Dr. Segall war der Tuberkuloseabteilung des "Allgemeinen Krankenhauses" zugeteilt. Im Rahmen der Tuberkulosefürsorge nahm sie zusätzlich Röntgenreihenuntersuchungen an Kindern und Jugendlichen vor. Als ausgebildete Kinder- und Tuberkuloseärztin war sie für diese Aufgabe bestens geeignet.
Neuanfang nach dem Krieg
Für Dr. Segall war der Krieg erst am 11. Juli 1945 beendet, als sie Theresienstadt verlassen konnte.
Sie ging nach Weilmünster in Hessen, um sich auf eine Arztstelle zu bewerben. Dort richtete der Kommunalverband des Regierungsbezirks Wiesbaden auf dem Gelände der ehemaligen Landesheil- und Pflegeanstalt ein "Nassauisches Kindersanatorium" ein, das schließlich über 1.000 kranke und erholungsbedürftige Kinder versorgte. Eine der vordringlichsten Aufgaben war dabei die Bekämpfung der Tuberkulose, die im Nachkriegsdeutschland das Ausmaß einer Volkskrankheit angenommen hatte.
Dr. Segall sah sich für diese neue Aufgabe berufen, wie sie in ihrem Bewerbungsschreiben vom Juli 1946 zum Ausdruck brachte: "Ich suche einen leitenden Posten auf dem Gebiete der Kinderversorgung, sei es in einem Kinderkrankenhaus, einer Kinderheilstätte oder einem Kinderheim. Ich bitte in Anbetracht der schweren Jahre, die ich durchmachen musste, bei der vorhandenen Ausbildung und den notwendigen Kenntnissen, die ich besitze [,] um Berücksichtigung der Bewerbung."
Ihr Gesuch wurde von Seiten des Großhessischen Staatsministerium des Innern unterstützt. Dr. Maria Daelen (1903 – 1993), Medizinalbeamtin im Innenministerium, schrieb an den Landeshauptmann des Kommunalverbandes in Wiesbaden, Dr. Segall sei "in jeder Weise geeignet als Kinderärztin auf der neuen Abteilung für tuberkulosegefährdete Kinder in Weilmünster eingesetzt zu werden. Da die Ärztin ihrem Charakter und ihrem Schicksal nach sehr unter den Härten des 3. Reiches gelitten hat, wird gebeten, sie bei der Besetzung der Stelle an erster Stelle zu berücksichtigen". Dr. Daelen war selbst Verfolgte des NS-Regimes. Sie hatte Männer des 20. Juli 1944 unterstützt, Freunden zur Flucht verholfen und musste gegen Kriegsende untertauchen. 1953 wechselte sie in die Gesundheitsabteilung des Bundesinnenministeriums. In den folgenden Jahren wurde sie Delegierte im Europarat und in der WHO. Mit ihrer Tätigkeit verhalf sie der jungen Bundesrepublik zur Anerkennung als neuem Mitglieder in der internationalen Gesundheitspolitik.
Dr. Segall wurde auch von Ministerialrat Dr. Wilhelm von Drigalski (1871 – 1950), Leiter der Medizinalabteilung im Großhessischen Innenministerium, empfohlen, ebenso von ihrem alten Chef der Kinderklinik in Dortmund, Prof. Stefan Engel, der aus dem Exil in London ein Empfehlungsschreiben schickte. Doch die Bewerbungsverhandlungen zogen sich bis Anfang 1947 hin. Entgegen der Fürsprachen von Dr. Daelen und Prof. v. Drigalski weigerte sich der Kommunalverband Wiesbaden, Dr. Segall als Abteilungsleiterin einzustellen. Erst als in ihrem Dienstvertrag der Passus eingefügt wurde, dass ihr "die Stelle einer Abteilungsärztin für das Tbc-Krankenhaus des Nassauischen Kindersanatoriums Weilmünster" übertragen worden sei, unterschrieb sie im Januar 1947 das Dokument. Ihren Dienst hatte sie bereits im Oktober 1946 angetreten. Seitdem richtete sie "die Kinderheilstätte Weilmünster selbständig ärztlich" ein und leitete die Abteilung M5 mit 155 Betten.
Eine erste Kinderheilstätte mit Namen "Mammolshöhe" besaß der Kommunalverband Wiesbaden seit 1927 bei Kronberg im Taunus. Wenige Monate später, im Februar 1947, wurde Prof. Werner Catel (1894 – 1981) Chefarzt der Landes-Kinderheilstätte. Zu diesem Zeitpunkt war dem Verband wahrscheinlich nicht bekannt, dass Catel zu den drei Ärzten gehörte, die im Rahmen der NS-"Kindereuthanasie" Gutachten erstellt hatten. Damit war er mitverantwortlich für den Tod von über 5.000 behinderten Kindern. In "Mammolshöhe" unternahm Catel ab März 1947 Versuche mit dem neuen Tuberkulosepräparat TB I 698 an tuberkulosekranken Kindern, obwohl von anderen Forschern bekannt war, dass Kinder das Mittel sehr schlecht vertrugen. Trotz Warnungen stellte er die Versuche erst nach dem Tod eines vierten Kindes 1948 ein. Im selben Jahr führte er zusammen mit Dr. Daelen, die in der Gesundheitsabteilung des Innenministeriums auch für Tbc-Fürsorge zuständig war, in Frankfurt a. M. eine Tbc-Schutzimpfung durch. Sie war flexibel, was NS-belastete Mediziner betraf. So pflegte sie zu Catel über dienstliche Belange hinaus auch freundschaftliche Kontakte.
Kampf um Entschädigung
Obwohl sie eine Verfolgte der NS-Gewaltherrschaft war, musste sie mit ihrem Dienstherrn viele Kämpfe ausfechten. So ging es um die Anerkennung bestimmter "Vordienstzeiten" für die Berechnung des Dienstalters und die "ruhegehaltsfähige Dienstzeit". Ihrem Antrag auf Überführung in das Beamtenverhältnis von 1952 wurde erst nach zwei Jahren mit einer Ausnahmegenehmigung entsprochen, da sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllte. Die von ihr seit Jahren gewünschte Erhöhung der Besoldungsstufe lehnte aber der Landeswohlfahrtsverband Hessen, seit 1953 Rechtsnachfolger des Kommunalverbandes Wiesbaden, wegen ihres fortgeschrittenen Lebensalters 1958 endgültig ab. Auch bei den Entschädigungszahlungen für erlittenes Unrecht wurde es ihr nicht leicht gemacht. Nachdem ihr 1950 eine Haftentschädigung zugesprochen worden war, wurde drei Jahre später ihr "Antrag auf Rente und Kapitalentschädigung" zunächst abgelehnt. Bis 1956 wurden ihr dann wegen unterschiedlich erlittener Schäden ("im wirtschaftlichen Fortkommen", durch "Freiheitsbeschränkung (Judenstern)" oder als "Soforthilfe für Rückwanderer") insgesamt 20.000 DM als Entschädigung ausgezahlt.
Dr. Segalls vom Ersten Weltkrieg herrührende Erwerbsminderungsrente wurde nach zahlreichen Eingaben und medizinischen Untersuchungen 1955 schließlich um 10 Prozentpunkte erhöht. Als sie aber 1957 einen "Antrag auf Neufestsetzung des Schadens an Körper und Gesundheit" stellte, erging im Mai 1959 von der Entschädigungsbehörde in Wiesbaden der abschließende Bescheid, dass Ansprüche auf Entschädigung "nicht mehr gegeben" seien, da der "verfolgungsbedingte" Anteil der Erwerbsminderung "vollkommen abgeklungen" sei. Dagegen klagte sie mit dem Ergebnis, dass es zu einem Vergleich kam. Sie erhielt eine Abfindung in Höhe von 17.550 DM.
Am 1. März 1958 trat sie mit 65 Jahren in den Ruhestand. Da sie ihre Dienstwohnung in Weilmünster aufgeben musste, zog sie nach Wiesbaden um. Die aufopfernde Pflege ihrer Patientinnen und Patienten und die schon früh im Ersten Weltkrieg erworbene Tuberkulose, die sich während der KZ-Haft in Theresienstadt verschlimmerte, setzten ihrem entbehrungsreichen Leben am 9. August 1963 ein Ende.
Resümee
Mit Dr. Segall war eine allseits von ihren Vorgesetzten gelobte hochqualifizierte Kinder- und Tuberkuloseärztin gestorben. Ihre hohe ärztliche Motivation ließ sie sich auch in der Zeit der NS-Herrschaft nicht durch Vertreibung aus dem Ärztestand, Deportation und KZ-Haft nehmen. Sie hatte eine erfolgversprechende berufliche Karriere vor sich, die ihr aber von den Nationalsozialisten zerstört wurde. Stattdessen hatte sie Verfolgung und Erniedrigung zu erleiden. Auch nach dem Krieg wurde ihr das Leben nicht leicht gemacht. Die Position als "Abteilungsärztin" im Kindersanatorium Weilmünster entsprach nicht wirklich ihrer vielseitigen Ausbildung und langjährigen Berufserfahrung. Auch in der Frage der Entschädigung erlittener gesundheitlicher und materieller Schäden sowie Einkommensverluste begegneten ihr die Behörden restriktiv ohne Verständnis.
Dagegen war die Vergangenheit kein Hindernis für Prof. Catels berufliches Fortkommen. 1954 übernahm er in Kiel den Lehrstuhl für Kinderheilkunde und wurde zum Direktor der Universitätskinderklinik ernannt.
Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2024; 95 (1) Seite 48-51