Die Sonderregelung zur Überschreitung der Zeitspannen und Toleranzzeiten für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 läuft am 30. Juni 2022 aus. Nach eigenen Angaben hatte sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dafür eingesetzt, dass die Sonderregelung verlängert wird. Ein vorgelegter Beschlussentwurf wurde allerdings abgelehnt, so die KBV.
Ab dem 01. Juli 2022 gelten wieder die Fristen und Vorgaben in der Kinder-Richtlinie des G-BA und den Allgemeinen Bestimmungen zum EBM. Bis zum Ende des zweiten Quartals können Ärztinnen und Ärzte die Sonderregelung aber noch uneingeschränkt nutzen und die entsprechenden Kinder-Untersuchungen auch nach Überschreitung der festgelegten Zeiträume durchführen und abrechnen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung | Redaktion