Beim 112. Kongress für Kinder-und Jugendmedizin wurden auch Neuerungen beim Thema Kinderschutz angekündigt.

Die Bundesregierung hat angekündigt, in Kinderschutzfällen die Rückmeldung der Jugendämter an die behandelnden Ärzte verbindlich im Sozialgesetzbuch VIII regeln zu wollen. Dieses Feedback von Seiten der Jugendhilfe blieb bisher zumeist aus. Diese Gesetzesinitiative hat Caren Marks, parlamentarische Staatsekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren. Frauen und Jugend (BMFSFJ) beim 112. Kongress für Kinder-und Jugendmedizin der großen wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland angekündigt.

Die knapp 3.000 Teilnehmer des Kongresses nahmen diese neue Botschaft der Staatsekretärin mit Erleichterung auf. Die Kinder- und Jugendärzte kritisieren seit langen, dass sie bei schwerwiegender Verletzung des Kinderschutzes Details über das Kind und seine Familie an die Jugendämter weitergeben sollen, selbst dann aber in der Regel von allen weiteren Informationen und Handlungsschritten ausgeschlossen bleiben. Es sei daher überfällig, dass die Regierung nun diesen Missstand beenden wolle und auch die Schweigepflicht für Ärzte weiter „verbessern“ wolle. Auch dies stellte Caren Marks in Hamburg in Aussicht, nannte aber dazu noch keine Details.

Mit dem Kinderschutzgesetz aus dem Jahr 2012 sei allerdings jetzt bereits eine Menge erreicht worden, weil die Vernetzung der Akteure im Kinderschutz jetzt deutlich besser funktioniert, so Marks. In zwei von drei Netzwerken für Frühe Hilfen seien die Pädiater inzwischen fallübergreifend beteiligt. Ab 2018 wird eine neue Bundesstiftung Frühe Hilfen eingerichtet werden, mit der sämtliche Kinderschutzmaßnahmen über einen Fonds nachhaltig finanziert werden sollen.



Autor
Raimund Schmid


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2016; 87 (6) Seite 356