Die Bundesregierung hat den Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes beschlossen. Ist damit nun der große Wurf gelungen?

Mit dem neuen Gesetz soll der Kinderzuschlag neu gestaltet sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche verbessert werden. Für 2 Millionen Kinder in Deutschland wird künftig ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Und: Wer den Kinderzuschlag dann bezieht, wird überall in Deutschland von den Kitagebühren befreit und kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Das bedeutet, dass deutlich mehr im Portemonnaie der Familien bleiben könnte.

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Die Leistung sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf das SGB II angewiesen sind, und honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern. Sie ist eine verlässliche Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen, die wie ein Zuschlag zum Kindergeld wirkt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil konkretisiert: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz …erhöhen wir im kommenden Schuljahr das Schulstarterpaket auf 150 Euro pro Schuljahr und befreien Familien von den Eigenanteilen für das gemeinschaftliche Mittagessen und der Schülerbeförderung. Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs. Und: Nachhilfeunterricht kann zukünftig auch dann genutzt werden, bevor die Versetzung gefährdet ist.“

Die Neugestaltung des Kinderzuschlags wird in zwei Schritten erfolgen: Zum 1. Juli 2019 wird der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht. Damit wird das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes gesichert – zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Zum 1. Januar 2020 entfällt die obere Einkommensgrenze (bisherige „Abbruchkante“) und das eigene Einkommen der Eltern mindert die Leistung nur noch zu 45 Prozent. Die Leistung fällt nicht mehr abrupt weg, sondern läuft langsam aus, so dass mehr Geld bei den Familien bleibt, wenn Eltern etwas mehr verdienen.

Durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags erhalten rund 1,2 Millionen mehr Kinder erstmalig einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung zum Kindergeld. Mit dem Kinderzuschlag haben sie auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie auf eine beitragsfreie Kita-Zeit durch das Gute-KiTa-Gesetz.

Erst die Realität wird aber zeigen müssen, ob das Starke-Familien-Gesetz nach dem Inkrafttreten tatsächlich ein starkes Gesetz sein wird.



Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) / ras