Die SPD im baden-württembergischen Landtag will den kollegialen Austausch von Medizinern bei Fällen von Kindeswohlgefährdung erhöhen. Das könnte auch Signalfunktion für weitere Bundesländer haben.

Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf präsentiert, der das Heilberufe-Kammergesetz wie folgt ändern soll. Wenn Ärztinnen und Ärzten in Ausübung ihres Berufs auf „gewichtige Anhaltspunkte“ stoßen, dass Minderjährige von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt oder Vernachlässigung betroffen sind, dann „sind sie zur Offenbarung auch im Rahmen eines interkollegialen Ärzteaustauschs befugt“.

Grundlage dieses Vorstoßes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Dort wird den Bundesländern eingeräumt, die Befugnis zu einem interkollegialen Austausch länderrechtlich zu regeln. In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und dem Saarland ist das bereits geschehen. Diesen Weg will nun auch Baden-Württemberg beschreiten. Aus gutem Grund: Denn allein im Jahr 2023 hat es in 10.828 Fällen Inobhutnahmen von Kindern durch das Jugendamt gegeben. Besonders stark angestiegen sind dabei im Vergleich zum Vorjahr die Verdachtsfälle auf sexuelle Gewalt (plus 14 %).

Mit dieser Gesetzesänderung soll nun auch im „Ländle“ dem Versuch von Eltern, durch „Doctor-Hopping“ Gewaltakte an ihren Kindern zu verbergen, Einhalt geboten werden.


Raimund Schmid

Quelle: Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesentwurf der Fraktion der SPD: Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes. Drucksache 17/8227. 29.01.2025