Fraktionsübergreifender Antrag: Der Deutsche Bundestag hat sein Schweigen über eines der bestgehüteten Tabus unserer Gesellschaft endlich beendet. Was ist geschehen?

In einem fraktionsübergreifenden Antrag erkannte das Parlament erstmals an, dass in Deutschland drei bis vier Millionen Kinder mit psychisch kranken und 2,65 Millionen Kinder mit suchtkranken Eltern aufwachsen. Der Antrag benennt das erhöhte Risiko dieser Kinder, selber psychische oder Suchterkrankungen zu entwickeln und anerkennt ihren Anspruch auf Hilfe.

Der Bundestag setzt sich damit dafür ein, dass die bislang nur spärlich vorhandenen Hilfen für die Kinder „personell und finanziell zu einem strukturellen und flächendeckenden Unterstützungssystem ausgebaut werden“ müssten. Dafür sollen „erprobte Modelle in die sozialen Regelsysteme überführt und verstetigt werden“.

Einrichtung einer interdisziplinäre Arbeitsgruppe als erste Maßnahme gefordert

Als ersten Schritt fordert der Antrag die Bundesregierung auf, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzurichten, die die Vorschläge zur Verbesserung der Situation betroffener Kindern und Jugendlicher erarbeitet und diese der neuen Bundesregierung vorlegt. Darüber hinaus fordert der Antrag Aufklärungsmaßnahmen zur Enttabuisierung von Sucht und psychischer Erkrankung und die Verankerung dieser Themen in der Aus- und Weiterbildung aller Berufsgruppen, die an der Versorgung von Kindern und deren psychisch kranken Eltern beteiligt sind.

Im medizinischen Bereich trifft dies für Pädiater und insbesondere für sozialpädiatrisch ausgerichtete Kinder- und Jugendärzte zu. Im Blickpunkt stehen aber auch Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen, das Gesundheitssystem insgesamt sowie die Jugend-und Suchthilfe. Denn diese Einrichtungen sind in besonderer Weise geeignet, die Kinder so zu unterstützen, dass sie sich trotz aller Widrigkeiten relativ gesund entwickeln können.


Quelle: NACOA Deutschland / ras