Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) setzen sich nachdrücklich für ein gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen ein, wenn Kinder mitfahren.
In einem gemeinsamen Appell an die Bundesregierung schlagen die Verbände eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, um Kinder und Jugendliche auch in diesem Bereich vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.
Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums haben ergeben, dass die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch ist und selbst bei leicht geöffnetem Fenster die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch ist wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des DKHW und des BVKJ Appelle allein nicht mehr aus.
„Viele europäische Länder schützen Kinder und Jugendliche in Fahrzeugen bereits durch ein gesetzliches Rauchverbot, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien und Italien. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Und Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, liefert die medizinischen Gründe gleich nach: „Tabakrauchbelastete Kleinkinder haben gegenüber unbelasteten Kindern ein um 50 bis 100 Prozent erhöhtes Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken. Ferner leidet bei den Kindern der Geruchssinn, Herz und Kreislauf sind weniger leistungsfähig. Auch das Risiko für einen plötzlichen Kindstod wird durch Passivrauch deutlich erhöht. Deshalb müssen besonders Kleinkinder, aber auch größere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden.“
Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürworten nach Ergebnissen des Gesundheitsmonitors 2014 rund 87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Konkret schlagen das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte folgende Formulierung für die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung vor:
§ 23a StVO
(1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der Straßenverkehrsordnung dann auch die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird.
Der gemeinsame Appell mit gesetzlichem Formulierungsvorschlag des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte kann unter www.dkhw.de/rauchverbot sowie unter www.bvkj.de/presse/forderungen-und-stellungnahmen/ heruntergeladen werden.
Quelle: DKHW / BVKJ / ras