Ziel dieses Qualitätssiegels ist es - im Sinne einer Zertifizierung - ein bundesweites Markenzeichen für SPZ zu etablieren. So soll eine Transparenz hinsichtlich der SPZ-Strukturen nach innen und vorallem nach außen geschaffen werden.

Die ambulante medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie Entwicklungs- und Verhaltensstörungen wird in Deutschland überwiegend in den über 160 Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) – ermächtigt nach § 119 SGB V – realisiert. Für ein SPZ besteht danach die Verpflichtung, eine bestmögliche sozialpädiatrische Versorgung auf Basis definierter Strukturmerkmale und Strukturqualität zu sichern und somit eine qualitativ hochwertige Versorgung für alle Kinder und Jugendlichen und ihre Familien und Bezugspersonen bundesweit zu etablieren. Bisher konnten sich nur die Leiter der SPZ entsprechend den im "Altöttinger Papier" vorgegebenen qualitativen Voraussetzungen für ihr SPZ zertifizieren lassen. Seit mehreren Jahren hat der QZ "SPZ-Zertifizierung" unter Leitung von Frau Dr. Karin Hameister (Unna) nun einen Zertifizierungsprozess für das gesamte SPZ erarbeitet.

Im Herbst 2021 hat dann auf Basis des Beschlusses der Vollversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialpädiatrischer Zentren (BAG-SPZ) und Bestätigung durch den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V. (DGSPJ) die Entwicklung eines Qualitätssiegels für die SPZ – zusammen mit der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. (GKinD) – begonnen.

Das Ziel dieses Qualitätssiegels unter dem Motto "Wegweisend – Für die Entwicklung von Kindern" ist, im Sinne einer Zertifizierung, ein bundesweites Markenzeichen für SPZ zu etablieren. Somit soll die Corporate Identity aller SPZ gefördert und eine Transparenz hinsichtlich der Strukturen der SPZ sowohl nach innen, aber vor allem nach außen geschaffen werden. Das Qualitätssiegel bietet Orientierung, Sicherheit und Vertrauen für Patientinnen und Patienten, dient der Reputation und fördert die Kommunikation mit diversen Stakeholdern im Gesundheitswesen. Die Basis für das Qualitätssiegel sind die durch die DGSPJ im aktuellen Altöttinger-Papier definierten strukturellen Charakteristika eines SPZs, welche u. a. die Qualität und Quantität der Ressourcen, die zur Leistungserbringung notwendig sind, erfassen.

Anfang Mai 2023 hat sich die Bewertungskommission für das Zertifizierungsverfahren des Qualitätssiegel SPZ gebildet und konstituiert. Die Bewertungskommission besteht aus 7 Personen und setzt sich wie folgt zusammen: ein Delegierter des Sprecherrats der BAG-SPZ, des Sprecherteams der BAG-Psych, des Vorstands des DGSPJ e. V., der Geschäftsführung des GKinD e. V. sowie 3 Delegierte aus den jeweils Landesarbeitsgemeinschaften der SPZ (analog der früheren Regionalkonferenzen). In der ersten Sitzung wurde ein Sprecher/eine Sprecherin und Stellvertreter/Stellvertreterin gewählt, die Zusammenarbeit und Arbeitsweise festgelegt sowie ein Zeitplan für die erste Bewertungsrunde für die Jahre 2024 – 2026 vereinbart. Voraussichtlich mit Beginn des Herbstes können die SPZ online Checklisten einreichen, die von der Bewertungskommission begutachtet werden. Details werden über die dann vielleicht noch bestehende "bag-spz-list", aber parallel schon über die neue Kommunikationsplattform "meineDGSPJ" bekanntgegeben, spätestens aber zur BAG-SPZ-Vollversammlung am 20. 09. 2023 in Hamburg.

Die Vergabe der ersten Qualitätssiegel ist dann für das erste Quartal 2024 angedacht.



Korrespondenzadressen
Dr. Bernhard Hoch (GKinD)

Dr. med. Christoph Kretzschmar (VS-DGSPJ)

Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2023; 94 (4) Seite 289