Die Ständige Impfkommission empfiehlt die COVID-19-Schutzimpfung nur Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen, die mit einem anzunehmenden erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergehen. Diese Impfempfehlung ist am 10. Juni veröffentlicht worden. Ein Infoblatt für Kinder- und Jugendärzte und Eltern ist auf der RKI-Homepage vefügbar.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer danach auch für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, „in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht (z.B. Menschen unter relevanter immunsuppressiver Therapie).“ Es sollen zwei Impfdosen im Abstand von drei bis sechs Wochen gegeben werden.

Der Einsatz von Comirnaty bei unter 18-Jährigen ohne Vorerkrankungen wird derzeit nicht allgemein empfohlen, „ist aber nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen beziehungsweise der Sorgeberechtigten möglich“, heißt es in der Empfehlung der STIKO. Die Aufklärungsunterlagen zum mRNA-Impfstoff wurden aktualisiert und sind hier online abrufbar.

Die STIKO begründet die eingeschränkte Impfempfehlung unter anderem mit der noch fehlenden Datenlage zur Sicherheit des Impfstoffes in dieser Altersklasse. Zudem sei der Nutzen der Impfung, schwere Erkrankungen und Todesfälle zu verhindern, in dieser Altersgruppe nicht allgemein gegeben, da die Erkrankung häufig asymptomatisch oder leicht verlaufe, solange keine Vorerkrankungen bestünden.

Die Vorerkrankungen, bei denen die STIKO Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren eine Impfung gegen COVID-19 mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) empfiehlt:
  • Adipositas
  • (> 97. Perzentile des Body Mass Index (BMI))
  • angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression
  • angeborene zyanotische Herzfehler
  • (O2-Ruhesättigung < 80 %)
  • schwere Herzinsuffizienz
  • schwere pulmonale Hypertonie
  • chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion
  • chronische Niereninsuffizienz
  • chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
  • maligne Tumorerkrankungen
  • Trisomie 21
  • syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung
  • Diabetes Mellitus (Ein erhöhtes Risiko besteht bei einem nicht gut eingestellten Diabetes mellitus mit HbA1c-Werten > 9,0 %)

Der Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer ist seit 31. Mai in Europa auch für Heranwachsende ab 12 Jahren zugelassen und kann nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums verabreicht werden.

Versorgungsanspruch auch bei unter 18-Jährigen

Ärzte und Ärztinnen haben bei ordnungsgemäßer Aufklärung, Einwilligung und korrekt durchgeführter Schutzimpfung kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn sie Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer impfen. Nach dem Infektionsschutzgesetz (Paragraf 60) können alle Personen, die nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Coronavirus-Impfverordnung geimpft werden, einen etwaigen Versorgungsanspruch gegen den Staat geltend machen.

Infoblatt des RKI für Kinder- und Jugendärzte und Eltern

Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt ein Infoblatt zur COVID-19-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Dort werden neben Fragen und Antworten unter anderem die Fakten der wissenschaftlichen Begründung der Empfehlung aufgeführt, die Eltern und die behandelnden Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen bei der Entscheidung für oder gegen eine Impfung unterstützen sollen.


Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)