In Sachsen-Anhalt wird eine Gesetzesinitiative geprüft, nach der sich Ärzte mit Kollegen bei Verdacht auf Kindesmisshandlung zu einem konkreten Fall austauschen können.
Dies ist eine erneuter Versuch, die starren Restriktionen, die die ärztliche Schweigepflicht mit sich bringt, ein wenig aufzuweichen. Wenn bislang bei einem Kinder- und Jugendarzt Im Fall eines Minderjährigen der Verdacht auf eine Kindesmisshandlung aufkommt, ist es Medizinern grundsätzlich untersagt, ohne das ausdrückliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten einen anderen Arzt hinzuzuziehen.
Das soll sich zumindest in Sachsen-Anhalt nach dem Willen des dortigen Landtags jetzt ändern. Hierzu wird die Landesregierung zur Verabschiedung einer Gesetzesänderung aufgefordert, mit der ein interkollegialer Ärzteaustausch erlaubt werden soll, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Damit soll mehr Rechtssicherheit hergestellt werden.
Mit Spannung wird nun erwartet, ob die Landesregierung dieser Forderung des Landtags nachkommen wird. Ein großes Hindernis hierfür dürfte der Datenschutz sein. Der Schutz von Patientendaten ist ein hohes Gut, an dem bisher kaum gerüttelt werden konnte. Bei einem Austausch etwa unter Pädiatern über ein Kind, das möglicherweise von einer Kindesmisshandlung betroffen ist, müssten aber auch Patientendaten offengelegt werden. Ein äußerst schmaler Grat, über den die politische Führung des Landes nun entscheiden muss.
Raimund Schmid