Das Land Berlin hat sich klar dafür ausgesprochen, die Krankenkassen zu verpflichten, die U 10, U 11 und J 2 als Regelleistung allen anspruchsberechtigten Versicherten anzubieten.
Bislang erfolgt die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen nur partiell und auf freiwilliger Basis. Um dieses Ziel zu erreichen, zieht das Land Berlin auch „weiterführende Initiativen„ in Betracht.
Der Anstoß für dieses Vorpreschen kommt von Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD). Auf ihre Initiative hin hatte das Abgeordnetenhaus den Senat Anfang Mai dazu aufgefordert, sich für eine entsprechende Regelung auf Bundesebene einzusetzen. „Wir müssen noch mehr für die physische und psychische Gesundheit unserer Jugendlichen tun“, begründet Czyborra ihren Vorstoß.
Hintergrund des Anliegens der Senatorin ist die Ankündigung des hierüber entscheidenden Gemeinsamen Bundesausschuss, der prüfen will, ob eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder zwischen neun und zehn Jahren (U 10) in die Kinder-Richtlinie aufgenommen wird. Der G-BA will darüber dem Vernehmen nach im Juli 2025 entscheiden.
Die Kinder- und Jugendärzte würden es natürlich grundsätzlich begrüßen, wenn nicht nur die Vorsorgeuntersuchung U 10, sondern auch die U 11 und J 2 als Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen fest etabliert würden. Allerdings fürchten die Pädiater dabei aber auch, dass diese neuen gesetzlichen Vorsorgen dann schlechter honoriert werden könnten, als dies derzeit bei vielen Krankenkassen im Rahmen ihrer freiwilligen Leistungen der Fall ist.
Raimund Schmid