Lachgas wird als Partydroge bei jungen Menschen immer beliebter. Es ist günstig, leicht zu beschaffen – und es ist vor allem nicht verboten. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über Lachgas zusammengetragen.
10 bis 20 % der jungen Menschen haben demnach bereits einmal Lachgas konsumiert. Lachgas verändert die Reaktion und den Stoffwechsel von Nervenzellen. Im Gehirn führt das beim Einatmen schnell zu euphorischen und entspannenden Gefühlen. Außerdem verändert sich kurzzeitig die Wahrnehmung der Umgebung und der Zeit. Viele müssen kichern oder lachen, nach wenigen Minuten ist die Wirkung vorbei.
Akute Vergiftungen mit Lachgas sind selten. Wenn jemand ärztlich behandelt werden muss, dann meist, weil er oder sie sich im Rausch verletzt hat. Auch Todesfälle sind die Ausnahme.
Nervenschäden können zu Lähmungserscheinungen führen
Über die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen von Lachgas gibt es bisher nur wenig Forschung. Gesichert ist aber: Wer es häufig und über einen längeren Zeitraum einatmet, riskiert Schäden an Gehirn und Nerven. Eine Ursache: Lachgas hemmt in Blut- und Nervenzellen die Verwertung von Vitamin B12, das mit der Nahrung aufgenommen wird. Vitamin B12 spielt eine wichtige Rolle beim Aufbau der Nerven und bei der Blutbildung.
Typische Symptome für Nervenschäden sind zunächst Kribbeln oder das Gefühl von Nadelstichen in den Händen, Armen oder Beinen. Zusätzlich kann es zu Lähmungserscheinungen kommen. Schäden von Nerven im Rückenmark können dazu führen, dass man Probleme beim Gehen bekommt. Bislang ist offen, wie oft solche Beschwerden auftreten und wie sie sich wieder zurückbilden.
„Auch wenn wir noch nicht konkret wissen, wie sich häufiger Konsum von Lachgas langfristig auswirkt, so deutet doch viel darauf hin, dass es schädlich ist“, betont Andreas Berger-Waltering aus dem IQWiG-Ressort Gesundheitsinformation.
Weitere Informationen zu Lachgas und den Folgen des Lachgaskonsums hat das IQWiG auf seiner Website www.gesundheitsinformation.de veröffentlicht.
Red.
Quelle: IQWiG
Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2024; 95 (5) Seite 385