Zusammen mit der Gesellschaft für Sozialpädiatrie setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein und macht konkrete Vorschläge zur Umsetzung.
Untermauert wird dies nun in einem Schreiben an die Parteivorsitzenden der CDU/CSU und der SPD, in dem es wörtlich unter anderem heißt:
„Mit Verwunderung und Unverständnis haben wir die Äußerungen des gerade gewählten Ministerpräsidenten von Sachsen, Michael Kretschmer, über die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz gelesen. Dass er diesen längst überfälligen Schritt für unnötig hält, finden wir – 25 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention zwar ratifiziert, aber noch nicht vollständig umgesetzt hat – für die Interessen von Kindern in Deutschland verheerend.“
Verwunderung über Haltung eines CDU-Ministerpräsidenten
Darüber hinaus ist sei es nur schwer nachvollziehbar, dass ein Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes und einflussreiches Mitglied der Christlich Demokratischen Union sich in der Öffentlichkeit gegen eine Forderung ausspricht, die explizit im Wahlprogramm der CDU/CSU steht. Wir zitieren:
„Schon jetzt stellt das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen.“
Der Kinderschutzbund unterstützt dies in voller Weise. Gerade weil Kinder besonderen Schutz vor Gewalt, eine Förderung ihrer Entwicklung und eine altersangemessene Beteiligung brauchen, müssen für sie eigene Kinderrechte gelten. Darüber hinaus darf man nicht vergessen: Auch für Eltern sind Kinderrechte wichtig, denn dann können sie diese für ihre Kinder auch endlich einklagen.
Zu wenig Berücksichtigung von Kinderrechten in Politik, Verwaltung oder Justiz
Bei vielen wichtigen Entscheidungen in Politik, Verwaltung oder in der Rechtsprechung werden die Rechte von Kindern bislang viel zu wenig berücksichtigt. Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz müssten die Interessen von Kindern stärker berücksichtigt werden, etwa bei Städtebauprojekten oder wenn es um die Unterbringung bei Pflegeeltern geht.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte hat einen konkreten Vorschlag zur Einfügung eines Artikels 2a in das Grundgesetz gemacht. Er orientiert sich auch an Artikel 24 der Grundrechtecharta der Europäischen Union, der bei der Anwendung von Europarecht bereits unmittelbar geltendes Verfassungsrecht in Deutschland ist. Hinter dieser Bestimmung darf eine entsprechende Regelung im deutschen Grundgesetz nicht zurückbleiben.
Quelle: Deutscher Kinderschutzbund / ras