Auffällig blasse Stuhlfarbe? Mit einer Neuerung im "Gelben Heft" will der G-BA dazu beitragen, einen möglichen Gallengangverschluss bei Neugeborenen schon früh zu erkennen.

Mit Ergänzung des Kinderuntersuchungsheftes um eine Stuhlfarbkarte will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch besser dazu beitragen, dass eine bestimmte seltene Lebererkrankung – ein Gallengangverschluss – möglichst schnell erkannt wird. Außerdem nimmt er in die Begleittexte zur U2 und U3 deutlichere Hinweise an die Eltern auf.

Ziel ist es, dass Eltern sich bei einer auffällig blassen Stuhlfarbe ihres Babys an eine Ärztin oder einen Arzt wenden und diese abklären lassen. Bestätigt sich ein Gallengangverschluss, kann durch eine frühzeitige Operation die Leber deutlich länger erhalten und eine Lebertransplantation zeitlich hinausgezögert werden.

Der Beschluss des G-BA wird nun vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft. Sofern keine rechtlichen Einwände bestehen, kann der Beschluss mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Der G-BA wird darüber informieren, wann die ergänzten Hefte angefordert und an die Eltern abgegeben werden können.

Red.


Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2023; 94 (4) Seite 277