Rund 810.700 Kinder sind bundesweit zum Schuljahr 2022/23 eingeschult worden. Für das anstehende Schuljahr 2023/24 wird die Anzahl an Erstklässlern weiter zunehmen. Dürfen diese nun – nach der großen Pandemie-Pause – alle wieder auf eine Einschulungsuntersuchung (ESU) hoffen?
Nicht unbedingt. Denn das hängt im Wesentlichen von Personalausstattung und Prioritäten des jeweiligen Gesundheitsamts ab. Und vielerorts sind die Kapazitäten begrenzt.
Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, sieht die ESU jedoch als „eine immens wichtige Aufgabe im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) an, da sie umfassender ist als eine ärztliche Untersuchung“. Zu ihr gehört ein Entwicklungsscreening, bezogen auf die Voraussetzungen für schulisches Lernen. Und eine fehlende ESU kann gravierende Konsequenzen für das Kind haben, so der ÖGD-Fachausschuss der DGSPJ. Während der Pandemie wurden die schulärztlichen Teams in hohem Maße für Infektionsschutzaufgaben eingesetzt. So wurde z. B. in Baden- Württemberg fast die Hälfte der Erstklässler im Schuljahr 2020/21 ohne eine schulärztliche Untersuchung eingeschult. Im Ländle wird für das Schuljahr 2023/2024 wieder eine annähernde Vollerhebung angestrebt. Aus einigen anderen Bundesländern ist zu hören, dass die personelle Situation im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst derart angespannt ist, dass die ESU dort oft verspätet oder nicht vollständig stattfinden könne.
Raimund Schmid
Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2023; 94 (3) Seite 160