Im Herbst 2022 hat der Fachausschuss ÖGD der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) beschlossen, eine Status-quo-Bestimmung "Kinderschutz im ÖGD" vorzunehmen, um daraus Empfehlungen und Perspektiven abzuleiten. Wie ist der aktuelle Stand?

Seit gut einem Jahr gibt es wieder einen Fachausschuss ÖGD der DGSPJ. Er setzt sich aus vielen Mitgliedern zusammen, die vorrangig aus der kommunalen Praxis kommen und überwiegend Leitungen von Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten (KJGD) sind. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Themas Kinderrechte und Kinderschutz wurde im Herbst 2022 beschlossen, eine Status-quo-Bestimmung "Kinderschutz im ÖGD" vorzunehmen, um daraus Empfehlungen und Perspektiven abzuleiten. Wie sieht diese Strategie nun konkret aus?

Um dies herauszufinden, wurden einige offene Leitfragen formuliert, die auf Erfahrungen, Kooperationspartner, Stolpersteine und Gelingensbedingungen ausgerichtet waren. Es gab 18 ausführliche Rückmeldungen aus dem Ausschuss, über die hier berichtet werden soll.

Breite Palette an Initiativen und Organisationsformen

Wie die Abfrage zeigt, gibt es eine große Zahl von Initiativen zum Kinderschutz auf regionaler und kommunaler Ebene. Viele dürften ohne Zweifel "good practice"-Modelle sein und einer entsprechenden Evaluation standhalten, viele haben unbestritten "Leuchtturmcharakter". Exemplarisch seien im Folgenden diese 5 Beispiele genannt:

  • DelKip aus Delmenhorst; Kinderschutzgruppe an einem Gesundheitsamt zusammen mit Rechtsmedizinerin;

  • KlickClack-Kindergesundheit im Landkreis Cloppenburg; Kinderschutzkompetenzteam auf Landkreisebene;

  • systemübergreifende Kooperationsvereinbarung zur Betreuung von Kindern von Eltern mit Sucht und/oder psychischer Erkrankung in einer Stadt;

  • Projekt Ärztin an der Schule in Kooperation mit Schulsozialarbeit und schulpsychologischem Dienst in einer Kommune;

  • Einrichtung einer interdisziplinären Kinderschutzgruppe am Amt für Gesundheit und Prävention in Dresden.

Bei Interesse kann über diese Maßnahmen vertieft informiert bzw. Kontakt zu den Akteuren vermittelt werden.

Auf Länderebene sind folgende Projekte beispielgebend: die Erstellung eines Leitfadens zur Gewaltprävention (Brandenburg), die Etablierung von Landeskoordinierungsstellen (Ärztekammer Sachsen), das Münchner Modell der Frühen Hilfen mit Integration des Kinderschutzthemas, die Einrichtung von Kinderschutzambulanzen und Kinderschutzgruppen an großen versorgenden Kinder- und Jugendkliniken sowie der Aufbau landesweit agierender Stiftungen.

Welche Faktoren befördern die Kinderschutzarbeit im KJGD?

Als Gelingensfaktoren für erfolgreiche Kinderschutzarbeit werden durchweg genannt:

  • hinreichende zeitliche und personelle Ressourcen

  • Engagement

  • Kontinuität

  • aktive Leitung innerhalb eines Teams

  • gemeinsames Erarbeiten der Zielstellung

  • sich ergänzende Multidisziplinarität

  • Rollenklarheit

  • selbstkritischer Veränderungs- bzw. Verbesserungswunsch

  • niederschwellige Angebote

  • zumindest bei der Leitung Facharztstatus, aus fachlichen und forensischen Gründen.

Diese umfassende Aufzählung zeigt, wie schwierig es ist, angemessene Bedingungen für erfolgreiche Kinderschutzarbeit im KJGD zu bewahren oder herzustellen.

In einigen Bundesländern werden durch Landeskinderschutzgesetze verbindliche Rahmen für Schutzkonzepte gesetzt. Dabei geht es nicht nur um intervenierenden, sondern explizit auch um präventiven, kooperativen und institutionellen Kinderschutz [1]. Eine stärkere und verbindliche interdisziplinäre und Institutionen übergreifende Kooperation wird auch finanziell unterstützt, so z.B. in NRW mit 85 Mio. Euro im Zeitraum von 2021 – 2023.

Vielfältige Erschwernisfaktoren

Komplementär zu den Gelingensfaktoren definieren sich die Stolpersteine. Ergänzend oder additiv kommen hinzu: die oft fehlende Wahrnehmung und Anerkennung, auch der konkret eingesetzten Arbeitszeit. Darüber hinaus existieren nicht nur unterschiedliche Systemlogiken, sondern auch unterschiedliche "Sprachen" der Systeme. Erschwerende Faktoren liegen also nicht nur auf der strukturellen, sondern auch auf der "personenbezogenen" Ebene; dies ist nicht verwunderlich, denn sobald die Rollen geklärt sind, beruht eine wirksame Arbeit gerade in diesem Feld auf Vertrauen. Auch in den eigenen Reihen besteht oft eine hohe Personalfluktuation. Es werden sogar engagierte, eingearbeitete Mitarbeiter kurzfristig aus der Arbeit abgezogen: Aufbau und Aufrechterhaltung von Vertrauen und funktionierenden Arbeitsbeziehungen werde dadurch erschwert oder gar unmöglich.

Viele Mitarbeitende im KJGD und in den Kooperationsbezügen Tätige sind wiederum ermüdet und frustriert von einer oft vorherrschenden Neigung zu öffentlichkeitswirksamer, aber nicht nachhaltig wirksamer "Projektitis". Hierbei kommt es eben nicht zur Verstetigung. Häufig würden hierarchische administrative Gefüge die Niedrigschwelligkeit verhindern, manchmal gibt es aber auch keine Priorisierung oder kommunale "Willensbildung" im Hinblick auf Kinderschutz.

Nur knapp ein Drittel der Antwortenden konnte über die konkrete Thematisierung von Kinderschutz in regionalen/kommunalen Gremien und entscheidenden Fachausschüssen berichten (Jugendhilfeausschuss, Sozial- und/oder Gesundheitsausschuss, Arbeitsgruppen der Sozialpsychiatrie, Gesundheitskonferenzen etc.). Gerade hier sollten sich jedoch Bündnispartner für kommunale Daseinsfürsorge finden und einbinden lassen! Leider führt nicht selten erst ein medial verbreiteter Kinderschutzfall mit tragischem Ende alle relevanten Akteure zusammen.

KJGD im kommunalen präventiven Kinderschutz
  • Im KJGD ist Kinderschutz impliziter Bestandteil der alltäglichen Arbeit!
  • Das grundlegende Verständnis von Kinderschutz ist präventiv geprägt. Es beschränkt sich nicht nur auf die professionelle gemeinsame Bearbeitung manifester "Fälle" mit Jugendhilfe. Die Arbeit zielt darauf ab, Hinweise und Unterstützungsbedarfe möglichst früh, d. h., im Vorfeld zu erkennen und wirksam anzugehen.
  • KJGD hat besondere Möglichkeiten der Früherfassung von Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung. Wesentlich ist dabei die Chance, bei der Schuleingangsuntersuchung (SEU) alle Kinder eines Jahrgangs zu sehen. Dies gewinnt an Bedeutung, wenn man berücksichtigt, dass derzeit ca. jedes zweite von Kindeswohlgefährdung betroffene Kind jünger als 8 Jahre ist.
  • Drei "Wesensmerkmale" von KJGD-Arbeit sind im Kontext des Kinderschutzes von besonderer Bedeutung:

  • - Die selbstverständliche Zusammenarbeit mit Einrichtungen früher und schulischer Bildung.
  • - Die Rolle als "Sachwalter" für Kinder- und Jugendgesundheit in der Kommune, im Kontext der kommunalen Daseinsfürsorge. Daraus ergibt sich die "natürliche" Kooperation im Sozialraum.
  • - Die Möglichkeiten nachgehender Fürsorge im Gefolge "seismografischer" Erfassung. Beispiele: Hausbesuche sozialmedizinischer Assistentinnen; Zweittermin nach SEU oder Gutachtenanlässen, wenn es Anhaltspunkte für nicht hinreichende Erfüllung der elterlichen Verantwortung gibt.

(Weiter-)Qualifizierung bleibt oft auf der Strecke

Im KJGD besteht durchweg Interesse an Weiterqualifizierung und Fortbildung, jedoch wird dies angesichts anderer Prioritätensetzungen und längerer Wartezeiten, z. B. bei Zertifizierung als Fachkraft nach dem Standard der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM), zumeist nicht weiter verfolgt. Vereinzelt besitzen Kolleginnen und Kollegen diese Zusatzqualifikation. Weitere Anbieter von Fortbildung sind z. B. das Kompetenznetzwerk KKG, der Deutsche Kinderschutzbund, Landesjugendämter und Landesärztekammern. Erfahrungen zeigen, dass gemeinsam in den Kommunen organisierte themenbezogene Fortbildungsmaßnahmen oft dazu beigetragen haben, dass Berührungsängste und Grenzen zwischen Professionen, Institutionen und Systemen reduziert und perspektivisch synergistische Kooperationen befördert werden.

Es gibt Netzwerke mit vielen Kooperationspartnern

Die kommunalen Netzwerke bestehen aus erstaunlich vielen Akteuren: verschiedenste Einrichtungen, Institutionen und Verbände, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, ein (Landes-)Hebammenzentrum, das Ressort pädiatrische Versorgungsforschung, z. B. an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität, sozialpsychiatrische Dienste oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie, ein Koordinierungszentrum Kinderschutz, forensische Institute; ehrenamtliche Paten, Besuchsdienste, Kinderschutzbund regional und überregional, Jugendgerichtshilfe, Kinderkliniken auch außerhalb von dort angesiedelten Kinderschutzgruppen, Kita-Fachberatungen, Schulpsychologen, Schulgesundheitsfachkräfte, Schulsozialarbeiter, örtliche Sozialdienste und Wohlfahrtsverbände, Frühförderstellen. Kooperationsvereinbarungen erweisen sich als wirksam zur Sicherstellung einer dauerhaften verlässlichen Zusammenarbeit.

Wesentliche Partner aus dem Medizinsystem sind Kliniken, Fachleistungserbringer und niedergelassene Kinder- und Jugendärzte, "Familienärzte" und Allgemeinmediziner, Spezialambulanzen und Sozialpädiatrische Zentren. Zu der wichtigen Gruppe der hausärztlich Versorgenden kann ggf. Zugang über die regionalen Obleute (Berufsverband, Ärztekammer) oder über die Präventionsbeauftragten dieser Einrichtungen hergestellt werden.

Die Frühen Hilfen sind wichtige Kooperationspartner, aber keine primären Adressaten für die Kinderschutzproblematik. Es ist aber zu begrüßen, dass für Mitarbeitende in den Frühen Hilfen Expertisen erstellt wurden [2], die für Anhaltspunkte von Kindesvernachlässigung sensibilisieren. Grundsätzlich wichtig sind Partner, die überforderte/kranke Eltern erreichen, auch außerhalb der Frühen Hilfen. In Einrichtungen, in denen der kindbezogene Bedarf sekundär auffällt – wie in sozialpsychiatrischen Diensten und Ambulanzen für Kinder psychisch kranker Eltern – kommt es nicht selten zum Aufdecken von Münchhausen-by-proxy-Fällen mit entsprechend komplexem Bedingungsgefüge und sich davon ableitenden multiprofessionellen Handlungsnotwendigkeiten.

KJGD hat viele "spezifische" Chancen

Ein ganz wesentlicher Zugangsaspekt ist die Möglichkeit des KJGD, für Einrichtungen der Frühen Bildung und Schulen mit seiner Expertise zur Verfügung zu stehen. Eine Kooperation ist in manchen ÖGD-, Schul- und Kita-Gesetzen sogar vorgegeben, und vielfach werden dem KJGD betriebsmedizinische Aufgaben in Schulen und Kitas konkret gesetzlich zugesprochen. Der Zugang zu und der multiprofessionelle Blick auf Kinder mit Gefährdungspotenzial wird dadurch erheblich erleichtert und die Zusammenarbeit im Sinne des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) befördert.

Sehr positiv gestaltet sich beispielsweise in NRW die Zusammenarbeit mit Familienzentren im Kitabereich und neuerdings auch mit Familiengrundschulzentren.

Als kommunaler Dienstleister ist der KJGD in den Sozialraum, in das Gemeinwesen eingebettet. Hier fungiert er häufig als Lotse für Familien individuell und systemisch als Koordinator für Aktivitäten. Dabei ist er Partner in einem komplexen Gefüge mit vielen Institutionen und Professionen, die gleichermaßen im Hinblick auf Kinderschutz aktiv oder sekundär beteiligt sind. Welche Rolle dabei künftig die Gesundheitskioske – auch als niedrigschwellige Anlaufstelle für (gesundheitlich) belastete und dadurch in der Versorgung ihrer Kinder überforderte Eltern – spielen können, bleibt abzuwarten. Gleiches gilt für den Einsatz von Community Health Nurses (CHN).

Qualitätssicherung rückt mehr in den Fokus

Gemeinsame Fortbildungen in einer Einrichtung der Kommune bringen oft die eigentlichen Partner erstmals zusammen an einen Tisch. Ein nächster Schritt ist häufig die Beteiligung des KJGD an Fachkonferenzen der Jugendhilfe, z. B. nach § 9 oder die Einführung gemeinsamer ggf. anonymisierter Fallkonferenzen. Diese sind fachlich von Hilfeplankonferenzen abzugrenzen, wenngleich sich inhaltlich Überschneidungen ergeben können. Konstruktive, sich ergänzende Zusammenarbeit kann (zunächst) fallbezogen unter Beweis gestellt werden. Auch Maßnahmen der Qualitätssicherung und Supervision können und sollten verbindlich und gemeinsam gestaltet werden.

Erfahrungen zeigen auch, dass Qualifizierungsoffensiven (und mehr!) leider oft erst dann starten, wenn dramatische Fälle, in denen das Schutzsystem nicht funktioniert hat, medienwirksam lanciert werden. Hier entstehen makabrerweise Zeitfenster, in denen vieles Erforderliche bewirkt werden kann und die es zu nutzen gilt.

Zur Qualitätsentwicklung und- sicherung, die von allen im Kinderschutz Aktiven dringend befürwortet wird, gibt es Materialien aus verschiedenen Perspektiven [2 – 5] . Auf KJGD-Belange besonders zugeschnitten und hilfreich ist der Leitfaden für Akteure im Gesundheitswesen von Dr. Eulgem [5]. Verfahren der Fremdevaluation von Vorgehensweisen etc. scheinen noch nicht umfänglich etabliert zu sein. Eigene Qualitätskontrollen etc. beziehen sich vornehmlich auf manifeste Kinderschutzfälle mit wesentlichen Konsequenzen.

Arbeitsgruppen, die sich auf regionaler Ebene mit Kinder- und Jugendzahngesundheit auseinandersetzen, beobachten sehr deutlich eine zunehmende Polarisierung. Extrem vernachlässigte Zahn- und Mundgesundheit ist leicht zu erfassen und sehr oft ein Indikator für unzureichende Gesundheitsfürsorge bzw. Vernachlässigung der elterlichen (Gesundheits-)Verantwortung für ihre Kinder.

Spurensicherung und forensische Expertise gehören nur im Ausnahmefall zu den Rollen des KJG. Seine Domäne ist vorrangig das sensible, quasi seismografische Früherkennen von Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung und den offenkundigen Risiken. Dieses Verständnis ist vielfach bei den Partnern in der Jugendhilfe nicht hinreichend angekommen und muss z. T. auch noch innerhalb der eigenen Reihen der Gesundheitsämter und Kommunalverwaltungen befördert werden.

Generell ist Kinderschutz zu wenig auf Prävention ausgerichtet

Wie die politische Agenda [6] zeigt, wird dem Thema Kinderschutz eine große Bedeutung zugemessen. Im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 "Mehr Fortschritt wagen" ist diesem ein langer Passus gewidmet:

"Wir wollen Prävention und Kinderschutz stärken und für eine kindersensible Justiz sorgen. Mit Modellprojekten werden wir die Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen. Die Arbeit des "Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs" werden wir gesetzlich regeln und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag einführen. Den Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt werden wir verstetigen und die unabhängige Aufarbeitungskommission in ihrer jetzigen Form weiterführen. Wir werden die länderübergreifende Zusammenarbeit in Kinderschutzfüllen verbessern und streben einheitliche Standards für das fachliche Vorgehen, z. B. Meldeketten an. Die Mittel der "Stiftung Frühe Hilfen" werden wir dynamisieren. Das Telefon- und Onlineberatungsangebot des Bundes werden wir finanziell absichern."

Fokussiert werden hier interventioneller Kinderschutz, forensische Aspekte und solche des sexuellen Kindesmissbrauchs. Präventive Gesichtspunkte werden nur indirekt angesprochen, in dem die Unterstützung von Modellprojekten zur Entwicklung von Schutzkonzepten zugesagt wird. Dies kann möglicherweise sinnvoll genutzt werden. Allerdings ist noch eine umfassende Überzeugungsarbeit im Hinblick auf ein angemessenes und mehrdimensionales Verständnis von Kinderschutz auf allen Ebenen erforderlich.

Die Ergebnisse dieser fragebogengestützten, exemplarischen Befragung zeigen aber auch deutlich auf, dass in der Fläche noch viele Synergien ungenutzt sind und regionale "Modelle guter Praxis" an Beachtung, Vertiefung und Verbreitung gewinnen sollten.

Fazit

KJGDs können verlässliche Partner im Sozialraum sein oder sollten – wo dies noch nicht der Fall ist – rasch zu solchen Partnern werden.


Literatur
1. Medecon Ruhrgebietskongress 8.12.21 und Innovationskonzept MeKiDSbest, Bericht und Positionspapier. https://mekids-best.de
2. Nationales Zentrum Frühe Hilfen NZFH (Hrsg.) Beiträge zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Expertise 10: Gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung. https://www.fruehehilfen.de/service/publikationen/einzelansicht-publikationen/titel/expertise-gewichtige-anhaltspunkte-fuer-kindeswohlgefaehrdung/
3. "Kinderschutz im Gesundheitssystem verankern": eine medizinische Expertise für flächendeckenden und nachhaltigen Kinderschutz, 19.05.2022. Multiprofessionelles interdisziplinäres Positionspapier unter Federführung der DGKiM
4. Ebenda insbesondere: Barth M (2022): Gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung in der frühen Kindheit aus medizinischer und psychosozialer Perspektive. Expertise 10, Beiträge zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz NZFH
5. Eulgem A et al. (2020) Kinderschutzgruppen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), Leitfaden für Akteure im Gesundheitswesen. Version 1.0. – 02/2020
6. Koalitionsvertrag 2021 – 2025 "Mehr Fortschritt wagen", zum Thema Kinderschutz S. 99
7. AWMF-S 3+ Leitlinie (Kurz- und Langfassung) mit Zusatzdokumenten, zuletzt bearbeitet 06.09.2022, www.awmf.org/leitlinien
9. https://www.dgkim.de/verein/zertifizierung-und-akkreditierung (DGKiM-Curriculum; Zertifikatslehrgang)
10. www.remapp.de und kkg-nrw@uk-koeln.de und https://online-konsil.kkg-nrw.de (online-Beratungsangebote Bayern und NRW)
11. BVKJ e. V.: Schwerpunktthema 2016: Kinder- und Jugendschutz. 1. Aufl. Mai 2016, ISBN 97839816001-6-2. Darin: "Vernachlässigung – mehr als ein Blick und ein ungutes Gefühl", S. 45 – 48, Autoren: Stietenroth A, Nowotzin R, Oberle A
13. Kownatzki R (2022) "Wie eine chronischer Erkrankung". Präventiv gegen Kindesmisshandlung. Kinder- und Jugendarzt 53
14. Hartmann W (2022) Kindeswohlgefährdungen in Corona-Zeiten. Zur Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 11.08.2022. Kinder- und Jugendarzt 53
15. Deutsche Liga für das Kind (Hrsg.): Frühe Kindheit: Kinderrechte in der Medizin, 25. Jg., 02/22, ISBN 1435-4705


Korrespondenzadresse
Dr. Ulrike Horacek, Vorstand DGSPJ

Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V. (DGSPJ)
Geschäftsstelle
Chausseestraße 128/129
10115 Berlin
Tel.: 0 30/4 00 05 88-6

Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2023; 94 (3) Seite 214-217