Schon heute fehlen fast überall Kinder- und Jugendärzte. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht bezüglich der Studienplatzvergabe für Medizin Klartext gesprochen.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte zeigt sich erfreut über das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das die Studienplatzvergabe für Medizin als teilweise verfassungswidrig kritisiert.
BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: "Nach unseren Berechnungen brauchen wir so schnell wie möglich mindestens 30 Prozent mehr Studienplätze. Diese müssen dann auch entsprechend gut finanziell ausgestattet werden. Und wir wünschen uns, dass beim Zulassungsverfahren neben der Abiturnote weitere Kriterien herangezogen werden, etwa die sozialen Kompetenzen der Bewerber, soziales Engagement und einschlägige Berufserfahrung.
Es sei angesichts der Knappheit an Pädiatern paradox, dass sich Bewerber einklagen müssten oder - falls die Eltern es bezahlen können - im Ausland studieren müssen, während gleichzeitig ausländische Ärzte ins Land geholt werden, um hier den Ärztemangel zu bekämpfen. An einer Aufstockung gehe kein Weg vorbei: „Unsere Wartezimmer sind überfüllt, der Unmut der Eltern wächst und wir Kinder- und Jugendärzte arbeiten am Limit."
von Raimund Schmid