Daran lässt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) keinen Zweifel: "Impfen muss ärztliche Aufgabe bleiben.“
Damit weist der BVKJ mit aller Entschiedenheit die Forderung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) zurück, Impfungen zusätzlich auch an den Apotheker zu übertragen.
BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: Wir Kinder- und Jugendärzte erfüllen diese Aufgabe kompetent und zuverlässig. Die Eltern haben großes Vertrauen in unsere Impfkompetenz - zu Recht. Wir schauen uns bei allen Vorsorgeuntersuchungen den Impfstatus an, erinnern an ausstehende Impfungen, beraten sorgfältig und impfen dann. Und weil wir unsere Patienten meist schon von Geburt an kennen, wissen wir auch, wen wir zum Beispiel wegen bestimmter Grunderkrankungen nicht impfen dürfen.
Die Argumente des BAH nennt Fischbach „fadenscheinig“. So gebe es in ganz Deutschland keine einzige Kinder- und Jugendarztpraxis, in der wegen Überlastung nicht geimpft würde. Auch der Hinweis, dass in anderen Ländern Apotheker impfen, zünde nicht. Kaum ein anderes Land verfüge über ein so gutes Gesundheitssystem und speziell ein so dichtes Netz an niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten wie Deutschland.
Bei der Thematik könnte es auch um die Aushöhlung der Verschreibungspflicht gehen, mutmaßt der BVKJ. Denn sobald Impfstoffe aus der Verschreibungspflicht herausfallen und nur noch apothekenpflichtig sind, müssen Patienten über zwölf Jahre sie aus eigener Tasche bezahlen.
Gerade Impfstoffe dürften aber keinesfalls aus der Verschreibungspflicht fallen. Fischbach: „Denn dann wird das Impfen für Kinder über zwölf Jahre teuer.“
Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) / ras