Die Mitglieder des Petitionsausschusses im Bundestag plädieren für eine Anhebung der Altersgrenze für das Kinderpflegekrankengeld.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hat dieses politische Engagement für die Bedürfnisse kranker Kinder und Jugendlicher begrüßt. Bislang endete mit dem 12. Geburtstag des erkrankten Kindes der Rechtsanspruch auf Kinderkrankengeld. Daran gekoppelt ist das Recht auf Freistellung eines Elternteils durch den Arbeitgeber, um sich zu Hause um das Kind kümmern zu können.

Der Petitionsausschuss hat sich im Zusammenhang mit einer ihm vorgelegten Petition für eine Anhebung der Altersgrenze ausgesprochen und empfohlen, mit Blick auf eine etwaige parlamentarische Initiative eine Materialsammlung an die Fraktionen im Bundestag weiterzureichen.

„Die Altersgrenze von 12 Jahren ist aus kinder- und jugendärztlicher Sicht nicht verständlich, denn auch ältere Kinder und Jugendliche brauchen im Krankheitsfall selbstverständlich häufig häusliche Betreuung und Pflege“, bekräftigt auch Prof. Dr. Ingeborg Krägeloh-Mann, Präsidentin der DGKJ.

„Über die Fragestellung hinaus aber macht die Initiative aus dem Petitionsausschuss deutlich, dass die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mittlerweile gehört werden in der Politik“, so die DGKJ-Präsidentin. Mit Positionierungen wie diesen würde zentrale Aussage des Koalitionsvertrages in greifbare Nähe rücken: „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.“


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) | ras