In Nordrhein-Westfalen können sich Hebammen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger (GKiKP) seit 2014 zur Familienhebamme (FamHeb) oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. zum -pfleger (FGKiKP) fortbilden lassen. Was sagen die befragten Absolventinnen?

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