In Nordrhein-Westfalen können sich Hebammen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger (GKiKP) seit 2014 zur Familienhebamme (FamHeb) oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. zum -pfleger (FGKiKP) fortbilden lassen. Was sagen die befragten Absolventinnen?
Dieser Beitrag steht nur registrierten Benutzern mit Berufsverifizierung zur Verfügung. Jetzt anmelden.