Die Systemische Therapie steht künftig auch für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Der G-BA hat Mitte Januar die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen.

Nächste Schritte bis zur Inanspruchnahme: Der G-BA legt seinen Richtlinienbeschluss nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung wird die Änderung der Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft. Die Systemische Therapie kann bei Kindern und Jugendlichen aber erst angewendet werden, nachdem der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen – ein Gremium, in das der G-BA nicht eingebunden ist – über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal 6 Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses Zeit.


Red.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2024; 95 (2) Seite 94