Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren können eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 erhalten. Das hat der Bundesgesundheitsminister klargestellt und darauf hingewiesen, dass im Fall eines Impfschadens ein Versorgungsanspruch bestehe, soweit mit einem für diese Personengruppe „grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff“ geimpft werde.